Unfallflucht: Gerichte stellen weiter strenge Anforderungen

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Hamm/Frankfurt. Die deutsche Justiz ist weiterhin streng zu Autofahrern, die nach einer Kollision die Unfallstelle verlassen. Insbesondere an die Warte- und Aufklärungspflicht werden hohe Anforderungen gestellt. Dies zeigen Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 07. Februar 2003 (AZ: 20 U 193/02) und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 2003 (AZ: 3 U 210/01).

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