Verkehrswidrig in Auffahrt geparkt - Mithaftung bei Unfall

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Berlin. Wer sein Auto verkehrswidrig in einer Grundstücksausfahrt abstellt, parkt gefährlich. Wenn er ein hinausfahrendes Fahrzeug behindert, haftet er bei einem Unfall mit. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt vom 21. Juli 2006 (32 C 518/06-22).

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