Vorsicht auf Privatparkplätzen

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Coburg/Berlin. Wer mit seinem PKW auf einen privaten Parkplatz rangiert, darf nicht auf gefahrloses Befahren vertrauen. Er kann daher vom Eigentümer des Parkplatzes in der Regel keinen Schadensersatz verlangen, wenn er sein Fahrzeug beispielsweise an einer Metallabsperrung beschädigt. Dies geht aus eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 29. September 2008 (AZ: 33 S 70/08) hervor.

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