Coburg/Berlin. Im Herbst müssen sich Fußgänger auf Herbstlaub einstellen und mit erhöhter Rutschgefahr auch auf Gehwegen rechnen. Grundstückseigentümern ist es weder tatsächlich möglich noch rechtlich geboten, die Wege ständig laubfrei zu halten. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 22. Februar 2008 (AZ: 14 O 742/07.