Vorsicht mit Kleincomputern im Straßenverkehr

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Berlin. Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss - genau wie beim Telefonieren mit dem Handy - mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (AZ: 3 SS 219/05) hervor.

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