Zwei Jahre nach der Tat: Keine erhöhte Geldbuße beim Absehen von Fahrverbot

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Berlin/Hamm. In einem Rechtsbeschwerdeverfahren ist es generell möglich, von einem bereits erlassenen Fahrverbot abzusehen, dafür aber die verhängte Geldbuße zu erhöhen. Eine solche Erhöhung kommt aber grundsätzlich nicht in Betracht, wenn zwischen der Tat und dem Gerichtsurteil ein großer zeitlicher Abstand liegt. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 02. Juli 2007 (AZ: 3 Ss OWi/360/07).

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