Änderung im Schadensersatzrecht IV.: Verbesserte Ansprüche von verletzten Personen

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Berlin. Mit dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz verbessern sich die Ansprüche von verletzten Personen. Ein Schmerzensgeld wird zukünftig auch dann bezahlt, wenn ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann.

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