Überwiegende Haftung des liegen gebliebenen LKW

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Brandenburg/Berlin. Den Motorradfahrer, der bei Helligkeit auf einen auf einer Autobahn liegen gebliebenen LKW auffährt, trifft eine Mitschuld von lediglich 40 Prozent. Voraussetzung für die überwiegende Haftung des LKW-Fahrers ist allerdings, dass der LKW ungesichert auf der linken Spur ausrollte. Damit änderte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) am 17. Juli 2008 (AZ: 12 U 46/07) das Urteil des Landgerichts, welches die Schuld allein beim Motorradfahrer gesehen hatte.

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