Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer ein Seil, Band oder Ähnliches über einen Radweg spannt, haftet bei einem Unfall voll auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies gilt auch für das Sportband Slackline. Man darf nicht damit rechnen, dass Radfahrer automatisch das drei bis fünf Zentimeter breite Band erkennen.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Juli 2019 (AZ: 14 U 60/16).