Bei unklarer Schuldfrage haften beide Unfallbeteiligten

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Weiden/Berlin. Kann bei einem Autounfall nicht eindeutig geklärt werden, welcher Fahrer den Unfall verschuldet hat, wird die Haftung anteilig auf die Unfallgegner verteilt. Für die Haftungsquote wird die von den beteiligten Fahrzeugen jeweils ausgehende so genannte Betriebsgefahr zugrunde gelegt. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Weiden vom 16. November 2007 (AZ. 1 C 489/07).

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