Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp
Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (Az.: 211 Ss 111/05) hervor.
Read more...Unfall in der Duplexgarage
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Singen/Berlin (DAV). Wer bei einer Duplexgarage die Plattform runterfahren möchte, muss prüfen, ob die Rampe gefahrlos abgesenkt werden kann. Wird das darunter stehende Fahrzeug beschädigt, muss der Geschädigte zu 60 Prozent mithaften, wenn er sein Fahrzeug nicht richtig geparkt hat. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Singen vom 19. August 2021 (AZ: 3 C 17/21).
Das Auto des Klägers wurde durch das Herablassen der Aufzugsrampe auf der Motorhaube beschädigt. Es entstand ein Schaden von gut 2.200 Euro. Nach Auffassung des Klägers hätte der Beklagte die Aufzugsrampe nicht in Bewegung setzen dürfen. Er habe „sehenden Auges“ das Fahrzeug des Klägers beschädigt. Der Beklagte entgegnete, er benutze die Doppelgarage bereits seit zehn Jahren. Er habe nicht sehen können, dass er das Fahrzeug des Klägers beschädigen könnte. Es sei auch die Pflicht des Klägers ordnungsgemäß einzuparken und zu prüfen, ob sein Fahrzeug beschädigt werden könnte.
Das Gericht sprach dem Kläger ein Schadensersatz in Höhe von 40 Prozent zu, den Rest musste er selbst tragen. In der Beweisaufnahme hatte ein Sachverständiger noch ausgeführt, dass erkennbar gewesen sei, dass das Auto des Klägers nicht richtig eingeparkt war. Der konkrete Kontaktbereich mit der Motorhaube sei jedoch für den Beklagten nicht mehr einsehbar gewesen. Nach Auffassung des Gerichts hätte der Kläger die Kollision vermeiden können, wenn er das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt hätte. In der Garage befand sich auch ein Schild „Achtung Pkw ganz vorfahren“. Dies habe der Kläger nicht getan, so dass es zu der Beschädigung gekommen ist. Daher hafte er ganz überwiegend.



