Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Streit um Umgangsrecht – Kindeswille kann Ausschlag geben
Brandenburg/Berlin (DAV). Streiten Eltern um das Umgangsrecht, spielt auch der Kindeswille eine Rolle. Lehnt das Kind stabil, zielorientiert und autonom den Umgang ab, kann das Gericht etwa einen befristeten Umgangsausschluss anordnen. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 19. April 2022 (AZ: 9 UF 209/21).
Das 2011 geborene Mädchen lebt bei der Mutter. Die Eltern stritten hochemotional und verletzend um das Umgangsrecht des Vaters. Der Vater thematisierte gegenüber dem Kind immer wieder die elterlichen Streitpunkte. Im Laufe des Streits entwickelte die Tochter eine immer vehementere Ablehnung der Umgangskontakte mit ihrem Vater bis schließlich hin zu einer totalen Verweigerung.
Das Gericht entschied, den Umgang zwischen Vater und Tochter für zwei Jahre auszuschließen. Die in Ausnahmefällen gegebenen Voraussetzungen für einen Ausschluss lägen hier vor. Die Tochter lasse bereits seit längerem eine solche Verweigerungshaltung erkennen, dass ein Umgang ihr Kindeswohl massiv gefährden würde.
Die Richter betonten, dass bei einer solchen Entscheidung auch der Willen des Kinds eine Rolle spiele – je älter das Kind, desto mehr. Seine wachsende Fähigkeit zu eigener Willensbildung und selbständigem Handeln sei zu berücksichtigen, damit es sich zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln könne. Ein erzwungener Umgang könne unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringen. Dies gelte umso mehr, wenn das Kind Loyalitätskonflikten ausgesetzt sei. Bloße Widerstände des Kinds oder dessen Lustlosigkeit am Umgang könnten den Ausschluss allerdings nicht rechtfertigen.
Sturz über geparkten E-Scooter – haftet der Betreiber?
- Details
- Hits: 2068
Bremen/Berlin (DAV). Bei einem Sturz über einen abgestellten E-Scooter gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Roller dort abgestellt werden durfte. Auch blinde Personen müssen mit an Hauswänden befindlichen Hindernissen, wie Fahrrädern oder Baugerüsten rechnen. Dies entschied das Landgericht Bremen am 16. März 2023 (AZ: 6 O 697/21), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.
Der seit seiner Geburt blinde Kläger klagte gegen den E-Scooter-Verleiher VOI und dessen Bremer Kooperationspartner. Der Kläger, der sich mit einem Langstock orientiert, war im Juli 2020 auf dem Weg zur Arbeit über zwei E-Scooter gestürzt. Diese standen quer zu einer Hauswand. Der Mann erlitt dabei einen Oberschenkelhalsbruch. Er verlangte von den Beklagten u.a. ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro.
Das Landgericht wies die Klage ab. Durch die konkrete Aufstellweise der Scooter an der Unfallstelle seien keine Verkehrssicherungspflichten verletzt worden. Maßgeblich für die Prüfung sei nur diese Aufstellweise, nicht das allgemein bekannte Gefahrenpotential von E-Scootern. Zwar müssten insbesondere die Interessen von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Andererseits sei es erlaubt gewesen, die E-Scooter so aufzustellen wie hier geschehen. Auch müsse an Hauswänden mit vergleichbaren Hindernissen gerechnet werden, wie z.B. Fahrrädern, Baugerüsten oder Aufstellern von Geschäften und Restaurants.



