Coburg/Berlin. Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für Bankdarlehen, die man gemeinsam aufgenommen hat. Daran ändert auch die Erklärung des anderen Partners, dass er die Schulden bezahlen wird, nichts. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 4. November 2008 (AZ: 23 O 426/08).