Wer scheidet Ehen mit doppelter Staatsangehörigkeit?

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Luxemburg/Berlin. Im Falle einer Scheidung von Eheleuten, die beide die gleiche doppelte Staatsangehörigkeit zweier EU-Mitgliedstaaten besitzen, können Gerichte beider Länder zuständig sein. Das jeweilige Gericht ist bei seiner Prüfung der Zuständigkeit verpflichtet, die Staatsangehörigkeit des Ehegatten zu einem anderen Mitgliedstaat zu berücksichtigen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Juli 2009 (AZ: C-168/08). Die Frage der Zuständigkeit kann Auswirkungen auf Ausgleichsansprüche haben.

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