Oldenburg/Berlin. Ein Mieter darf das Eigentum des Vermieters nicht schädigen. Fällt er auf seinem gemieteten Grundstück ohne vorherige Zustimmung des Grundstückeigentümers zahlreiche Bäume, muss er unter Umständen Schadensersatz leisten. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 25. März 2010 (AZ: 14 U 77/09).