Die Bronx in München: Beschuss einer Loggia

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München/Berlin. Führen zwei Mängel zu ein und derselben Nutzungsbeeinträchtigung, kann der Mieter nicht zwei Minderungen vornehmen. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 23. November 2009 (AZ: 412 C 32850/08) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

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