Berlin. Wird eine Eigentumswohnung gewerblich an ständig wechselnde Touristen vermietet, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Mit einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Mai 2007 (AZ: 24 W 276/06) wurde einem Eigentümer diese Art der Weitervermietung untersagt.