Kiel/Berlin. Schließt ein Wohnungseigentümer mit seiner Lebensgefährtin einen Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung, kann er diesen nach Ende der Beziehung nicht ohne weiteres wegen Eigenbedarf kündigen. Hier gilt eine Frist von fünf Jahren. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 26. März 2008 (AZ: 1 S 48/08).