Darmstadt/Berlin. Läuft ein befristeter Mietvertrag aus, kann der Mieter nicht den Auszug verweigern, weil der dann obdachlos werden würde. Dies geht aus eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. Juli 2009 (AZ: 3 L. 946/09 DA) hervor.