Karlsruhe/Berlin. Kündigt ein Vermieter einem Mieter fristgerecht, weil dieser den Mietvertrag erheblich verletzt hat, so muss er vorher keine Abmahnung aussprechen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. November 2007 (AZ: VIII ZR 145/07) hervor.