Karlsruhe/Berlin. Ein Mieter, der seine Verbrauchskosten direkt mit dem Versorger abrechnet, ist unter Umständen trotzdem verpflichtet, diese Daten seinem Vermieter mitzuteilen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Februar 2009 (AZ: 9 S 523/08) hervor.