München/Berlin. In Großstädten sind Tauben ein typisches Phänomen. Dort gehört starker Taubenflug zum allgemeinen Lebensrisiko. Eine Mietminderung ist daher nur dann möglich, wenn der Vermieter eine wesentliche Ursache für den Taubenbefall gesetzt hat. In den Jahren um 1950 wurden Häuser mit eingeschränkten Mitteln gebaut. Mit Feuchtigkeit im Keller ist also zu rechnen, entschied das Amtsgericht München am 11. Juni 2010 (AZ: 461 C 19454/09), wie der Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.