Coburg/Berlin. Wird eine Gaststätte derart verdreckt und vermüllt verpachtet, dass der Betrieb einer Kneipe nicht möglich ist, kann sich der Pächter sehr schnell aus dem Pachtvertrag lösen. Schon nach Ablauf einer relativ kurzen Frist zur Mängelbeseitigung kann er außerordentlich kündigen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 2. Juli 2008 (AZ: 12 O 111/08) hervor.