Hausgeldzahlung erst nach Eintrag ins Grundbuch

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Nürnberg-Fürth/Berlin. Erst wenn ein Wohnungseigentümer auch in das Grundbuch eingetragen ist, muss er das Hausgeld zahlen. Dies geht aus ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17. Dezember 2008 (AZ: 14 S 7346/08) hervor.

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