Berlin. Ein Mieter darf auch während einer Besichtigung des Vermieters mit einem Kaufinteressenten seinen Unmut über den Vermieter frei äußern. Ihm kann deswegen nicht fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn er Zettel mit der Aufschrift „Mieter wehren sich erfolgreich“ in den Hof wirft. Dieses Recht auf freie Meinungsäußerung bestätigte der Berliner Verfassungsgerichtshof in einem Beschluss vom 22. Januar 2008 (AZ: 70/06).