Berlin. Besteht für die Nutzung eines Gartens weder eine Klausel im Mietvertrag noch eine sonstige vertragliche Vereinbarung, kann der Vermieter diese jederzeit frei widerrufen. Dies geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 14. Dezember 2006 hervor (AZ. 8 U 83/06).