Mieter darf auch bei schwerer Krankheit nicht fristlos kündigen

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Düsseldorf/Berlin. Erkrankt ein Mieter schwer, hat er nicht das Recht, einen laufenden gewerblichen Mietvertrag fristlos zu kündigen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Juli 2008 (AZ: I-24 W 53/08) hervor.

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