Berlin. Ein Vermieter kann die Kosten für eine Beseitigung von Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn sie regelmäßig anfallen und damit nur eine Verschmutzung beseitigt wird. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin (Mitte) vom 27. Juli 2007 (AZ: 11 C 35/07).