Karlsruhe/Berlin. Führt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch, die mit dem Wegfall eines Raumes und damit auch mit einer Grundriss¬änderung verbunden sind, muss der Mieter das hinnehmen. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 2008 (AZ: VIII ZR 105/07).