Karlsruhe/Berlin. Mieter sind verpflichtet, ihrem Vermieter die Verbrauchsdaten für Heizkosten oder den Stromverbrauch zu überlassen, damit dieser sich einen Energieausweis ausstellen lassen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter unmittelbar mit dem Energielieferanten abrechnen. Dies folgt aus einem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Februar 2009 (AZ: 9 S 523/08).