Mietminderung bei zu heißer Wohnung

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Hamburg/Berlin. Herrschen in einer qualitativ gut ausgestatteten Neubauwohnung in den Sommermonaten durch die Sonneneinstrahlung Temperaturen deutlich oberhalb der Wohlbefindlichkeitsschwelle von maximal 25 bis 26 Grad, kann dies einen Mangel darstellen. Darüber informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 10. Mai 2006 (AZ: 46 C 108/04).

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