Berlin. Verlangt der Vermieter beharrlich eine Renovierung aufgrund einer rechtswidrigen Schönheitsreparaturenvereinbarung, muss der Vermieter die Kosten für den Anwalt des Mieters ersetzen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. April 2010 (AZ: 67 S 460/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.