Nebenkostenabrechnung an Silvesternachmittag reicht nicht

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Waldshut-Tiengen/Berlin. Will der Vermieter fristgerecht eine Nachzahlung verlangen, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungsjahres zugehen. Der Einwurf der Abrechnung am Silvesternachmittag in den Briefkasten des Mieters reicht nicht aus. Der Vermieter bleibt somit nach einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 9. Juli 2009 (AZ: 1 S 19/09) auf seiner Nachzahlungsforderung von 650,00 € sitzen, wie die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutern.

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