Parkett statt Teppich: Es darf lauter sein

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Brandenburg/Berlin. Tauscht ein Wohnungseigentümer den Teppichboden gegen Parkett aus, muss das Parkett lediglich den Trittschallschutz gewährleisten, der dem ursprünglich festgelegten Schallschutzniveau des Gebäudes entspricht. Das teilen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Bezug auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 20. Mai 2010 mit (AZ: 5 Wx 20/09).

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