München/Berlin. Wer ein überdurchschnittlich großes Auto fährt, muss sich selbst davon überzeugen, ob er dieses auf einem gemieteten Stellplatz überhaupt abstellen kann. Wer dies nicht tut und das Auto ist dann zu groß, muss die Miete für den Stellplatz auch bezahlen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 19. Juli 2007 (AZ: 423 C 11099/07) hervor.