Hamm/Berlin. Vermieter einer Spielhalle haben dafür zu sorgen, dass bei einer Außentemperatur bis zu 32 Grad die Innentemperatur in den Automatenräumen regelmäßig 26 Grad nicht übersteigt. Bei höheren Außentemperaturen muss die Innentemperatur regelmäßig mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegen. Das Oberlandesgericht Hamm gab damit der Klage eines Mieters überwiegend statt (Urteil vom 28.02.2007 – AZ: 30 U 131/06).