Bremen/Berlin. Kündigt ein Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarfs aufgrund des verschlechterten Gesundheitszustands eines Angehörigen, ist das nur dann berechtigt, wenn dieser Krankheitsverlauf nicht vorauszusehen war. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen (AZ: 4 C 513/07) hervor.