Bonn/Berlin. Mieten zwei Personen eine Wohnung mit einem zugehörigen Tiefgaragenstellplatz, hat jede der beiden Anspruch auf einen eigenen Schlüssel. So entschieden die Richter des Landgerichts Bonn am 1. Februar 2010 (AZ: 6 S 90/09), wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.