Bremen/Berlin. Störendes stundenlanges und nächtliches Gebell muss der Vermieter nicht dulden. Er kann dem Mieter die Hundehaltung verbieten, wenn die anderen Mieter dadurch gestört sind. Dieses ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 5. Mai 2006 (AZ: 7 C 240/05).