Rostock/Berlin. Türsteher an einer Diskothek in der Nachbarschaft sind kein Grund zur Mietminderung. Diese Erfahrung musste ein Betreiber eines Internetcafés mit Spielothek machen. Dies geht aus einer entsprechenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 11. Dezember 2008 (AZ: 3 U 138/08) hervor.