Unerwünschtes Wasser im Getränkelager

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Berlin/Coburg. Eine Vermieterin von Gewerberäumen ist dem Mieter zur teilweisen Rückzahlung der Miete verpflichtet, wenn es in den angemieteten Lagerhallen zu regelmäßigen Wassereinbrüchen gekommen ist. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 23. Juni 2009 (AZ: 23 O 416/08). Um eine Verjährung des Rückzahlungsanspruches zu verhindern, muss die Miete unter Vorbehalt gezahlt worden sein.

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