Vermieter darf Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Jahresfrist noch korrigieren

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Berlin. Ein Vermieter darf eine formal korrekte Betriebskostenabrechnung, die er fristgerecht zugestellt hat, auch nach Ablauf der Jahresausschlussfrist noch korrigieren. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. Juni 2007 (AZ: 67 S 6/07).

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