Karlsruhe/Berlin. Ein Vermieter kann die Aufstellung einer Parabolantenne auch dann untersagen, wenn der Mieter sich auf sein Recht auf Religions- und Informationsfreiheit beruft. Entscheidend ist, ob dem Mieter andere Informationsquellen zur Verfügung stehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. Oktober 2007 (Az: VIII ZR 260/06).