Vermieter muss Gelegenheit zur Mängelbeseitigung bekommen

Hits: 5574

Karlsruhe/Berlin. Beseitigt ein Mieter eigenmächtig einen Mangel in seiner Wohnung, so erhält er die angefallenen Kosten nur dann vom Vermieter ersetzt, wenn dieser mit der Reparatur bereits im Verzug war oder eine Notsituation vorlag. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2008 (AZ: VIII ZR 222/06) hervor.

Register to read more...