Berlin. Mieter können von ihren Vermietern auch in Großstädten verlangen, großflächige Graffiti am Hauseingang, den Klingelschildern und an der Haustür zu beseitigen. Dies gilt auch dann, wenn eine relativ günstige Miete vereinbart worden ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10. Oktober 2007 (AZ: 5 C 313/07) hervor.