Vorbeugendes Streuen schon bei absehbarer Glättegefahr

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Brandenburg/Berlin. Wer wann im Winter bei Schnee und Eis streuen muss, ist im Einzelfall immer wieder umstritten. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat am 18. Januar 2007 (AZ: 5 U 86/06) entschieden, dass gestreut werden muss, wenn es Anhaltspunkte für eine Glatteisbildung gibt.

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