Vorgetäuschter Eigenbedarf: Mieter kann Wiedereinzug verlangen

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Hamburg/Berlin. Täuscht ein Vermieter Eigenbedarf vor, kann der Mieter nach dem Auszug seinen Wiedereinzug in die Wohnung erwirken. Begründet der Mieter seinen Verdacht mit soliden Indizien, genügt es nicht, wenn der Vermieter den Vorwurf nur bestreitet. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Juni 2007 (AZ: 307 S 34/07).

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