Vorsicht Schönheitsreparaturen: Wer A sagt muss auch B sagen

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Berlin. Reden ist Silber, schweigen ist Gold. Erklärt sich der Mieter auf Nachfrage zur Durchführung von Reparaturen einmal bereit, so muss er diese auch vornehmen. Und dies unabhängig davon, ob er ursprünglich verpflichtet war. Dies ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 6. April 2006 (AZ - 8 U 99/05 -).

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