Wohnungskündigung für Sanierung der gesamten Etage zulässig

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Frankfurt/Berlin. Kann ein Vermieter eine Etage aufgrund der Nutzung einer Wohnung nicht komplett sanieren und danach die doppelte Miete von einem Mieter verlangen, kann er dem bisherigen Mieter kündigen. Voraussetzung für eine solche „Abrisskündigung“ ist, dass die Wohnung lange nicht saniert und dem Mieter eine Vielzahl von Ersatzwohnungen angeboten wurde. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 17. Januar 2011 (AZ: 2-11 S 7/11) macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.

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