Beschimpfungen anderer Mieter rechtfertigen Kündigung

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Coburg/Berlin. Wer seine Nachbarn im Mietshaus beschimpft, darf ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, da er den Hausfrieden unerträglich stört. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 25. September 2008 (AZ: 11 C 1036/08).

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